Praxis

Dr. med. Silke Lampe
Tanja Friepörtner

Lotter Str. 129

49078 Osnabrück

Telefon: 0541 / 433 433
Telefax: 0541 / 4 66 42

Marienhospital Osnabrück

Ambulanz der Frauenklinik

Bischofstr. 1

49074 Osnabrück

Telefon: 0541 / 326-4201

Dopplersonographie

Die Dopplersonographie ist ein besonderes Ultraschallverfahren, bei dem die Blutströmungsgeschwindigkeiten in mütterlichen (maternalen) und/oder kindlichen (fetalen) Gefäßen gemessen werden. Dadurch erhält man indirekt Hinweise darauf, ob das Kind in der Gebärmutter ausreichend mit Nährstoffen versorgt wird. Die Untersuchung unterscheidet sich für die Schwangere und das Ungeborene nicht von einer herkömmlichen Ultraschalluntersuchung.

Nabelschnurdurchblutung

Der Blutfluss wird auf dem Ultraschallmonitor farbig dargestellt: rot ist ein Blutfluss zum Schallkopf hin und blau ist ein Blutfluss vom Schallkopf weg. Damit können z.B. die Blutflüsse

  • in der Gebärmutter,
  • im Mutterkuchen (Plazenta),
  • in der Nabelschnur,
  • in den Hirnarterien bzw.
  • in venösen Blutgefäßen des Kindes

dargestellt und überprüft werden. Eine Aussage über sauerstoffreiches oder -armes Blut ist nicht möglich. Je näher der Geburtstermin rückt, desto mehr Blut fließt durch die Plazenta: ca. 80 Liter pro Tag. In der Mitte der Schwangerschaft sind es hingegen nur 28 Liter.

Die zusätzlich gewonnene Information über die Versorgungssituation des Feten trägt dazu bei, im Falle einer Risikoschwangerschaft wie z.B. bei einem von der Norm abweichenden Wachstum des Kindes, den richtigen Zeitpunkt für die Geburt abzuschätzen.

Eine Dopplerkontrolle wird durchgeführt bei

  • Verdacht auf Wachstumsretadierung (Wachstumsverzögerung) oder Wachstumsstillstand des Kindes
  • Auffälligkeiten der kindlichen Herztöne
  • Verdacht auf Herzfehler
  • Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
  • schwangerschaftsbedingten mütterlichen Erkrankungen (z.B. Präeklampsie, Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
  • Mehrlingsschwangerschaften mit diskordantem Wachstum
  • Mangelgeburt in einer vorausgegangenen Schwangerschaft
  • Zustand nach Präeklampsie (schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck und Eiweißausscheidung im Urin)

Der Untersuchungszeitraum richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung. Im Allgemeinen werden Dopplerkontrollen ab der 20. Schwangerschaftswoche durchgeführt. In besonderen Situationen (zum Beispiel bei Verdacht auf einen kindlichen Herzfehler) kann eine Dopplerkontrolle auch vor der 20. Schwangerschaftswoche erfolgen.